[ Auszug: Der Erblasser kann dem Vater den Pflichtteil entziehen, wenn dieser sich
einer der in § 2333 Nr. 1, 3, 4 bezeichneten Verfehlungen schuldig macht.
Das gleiche ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]